AI-Driven Technology and Its Challenge to the Law
KI-gesteuerte Technologien stellen die Fähigkeit der Gesetzgeber zur Regulierung gesellschaftlicher Bedürfnisse in Frage. Defizite bei der rechtlichen Regelung neuer Technologien lassen sich anhand verschiedener Faktoren feststellen: Trägheit oder Verzögerung bei der Verabschiedung von Vorschriften, zunehmende Unterschiede zwischen der von der EU favorisierten Regulierung und dem unregulierten Ansatz der USA, mangelnde Koordinierung zwischen supranationalen und nationalen politischen Entscheidungsträgern, unklare Definition der Grenzen zwischen ethischen und/oder rechtlichen Verfahren.
Defizite in der Politikgestaltung können zu umstrittenen Entscheidungen von Gerichten oder Regulierungsbehörden führen, wie z. B. das kürzlich von der italienischen Datenschutzbehörde unerwartet verhängte Verbot von CHAT-GPT. Wer ist für die besagte Trägheit verantwortlich? Können sich die politischen Entscheidungsträger rechtfertigen, indem sie die Unvorhersehbarkeit der KI-Fortschritte als Entschuldigung anführen? Die Beantwortung dieser Fragen bietet nur eine Teilantwort auf die Sackgasse, in der wir uns befinden. Es geht nicht nur darum, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem Schutz persönlicher Identitäten und der Anerkennung der allgemeinen Vorteile von KI-Anwendungen zu finden. Es geht auch darum, wie die aktuelle und künftige Regulierung mit den etablierten rechtlichen Klassifizierungen in Einklang gebracht werden kann. Die großen Rechtskategorien, die geschaffen wurden, um die verschiedenen Aspekte wirtschaftlicher Beziehungen anzuziehen und wie ein Magnet zu halten, scheinen nicht mehr in der Lage zu sein, die durch KI verursachte Störung der Wertschöpfung zu regeln. Die Unterschiede zwischen Rechtsordnungen, die auf dem Gewohnheitsrecht basieren, und solchen, die auf dem Zivilrecht basieren, wirken sich bereits auf den globalen Wettbewerb bei der Verwaltung von Big Data aus. Eigentumsrechte an Informationen, die durch Big Data gefördert werden, aber auch Haftungsregeln für Risiken und Schäden, die durch unabhängige Agenten entstehen, oder die Bestimmung des Urheberrechtsschutzes für Kunstwerke, die von Generative Adversarial Networks geschaffen wurden: Diese und andere Fälle erfordern eine Neudefinition der Rechtsgrundsätze und -kategorien, die bis ins 19. Jahrhundert zurückreichen. Solche theoretischen Arbeiten sind notwendig, um Schlüsselfragen bei der Verwaltung von KI-Entwicklungen zu klären, insbesondere die Frage: Wem gehört was?
Zeit: 10. Mai 2023, 14-17 Uhr
Ort: Center for Science and Thought (Konrad-Zuse-Platz 1-3), 3. OG und via Zoom.
Sprache: Englisch
Die Veranstaltung ist offen für alle Interessierten. Bitte melden Sie sich im Voraus bei Christiane Schäfer c-schaefer@uni-bonn.de an.
Desirable Digitalisation: Rethinking AI for Just and Sustainable Futures
Das Projekt "Desirable Digitalisation: Rethinking AI for Just and Sustainable Futures" ist ein gemeinsames Forschungsprogramm der Universitäten Cambridge und Bonn, das von der Stiftung Mercator gefördert wird. Es erforscht, wie KI (künstliche Intelligenz) und andere digitale Technologien durch Konzepte des Humanen beeinflusst werden und wie sie verantwortungsvoll, sozial gerecht und ökologisch nachhaltig gestaltet werden können.
Gianmaria Ajani ist Professor für vergleichendes Privatrecht an der Universität Turin und ehemaliger Rektor der Universität Turin. Derzeit unterrichtet er Datenethik und Datenschutz an der Polytechnischen Universität Turin, Recht und Wirtschaftsentwicklung als auch Law & Arts an der Universität Turin. Er ist Gastprofessur an der juristischen Fakultät der Universität Bergen, Honorarprofessor an der Shanghai Normal University und war Fellow am Käte Hamburger Kolleg "Recht als Kultur" in Bonn. Er lehrte EU-Recht an der UC Berkeley und beriet verschiedene internationale Organisationen wie den IWF, die EU-Kmmission, den Europarat, die UNDP, die GIZ und ILO zu verschiedenen Aspekten der Rechtsreformen für die wirtschaftliche Entwicklung. Er ist Mitbegründer und Mitherausgeber der Zeitschrift "Brill Research Perspectives in Art and Law". Er erhielt die Ehrendoktorwürde der Université de Savoie. Zu seinen wichtigsten Publikationen gehören unter anderem: "Human Authorship and Art Created by Artificial Intelligence. Where Do We Stand?", in T. Dreier (ed.) Bild und Recht, Nomos Verlag, 2021; Contemporary Artificial Art and the Law. Searching for an Author, Brill Research Papers, 2019; with G. Boella et al.; "The European Taxonomy Syllabus: A multi-lingual, multi-level ontology framework to untangle the web of European legal terminology”, in Applied Ontology, 2016.
Transplants, Legal Borrowings and Reception, Encyclopedia of Law and Society, 2007; "Law and Economic Reform in the Transition from Plan to Market", Int. Encycl. of Comparative Law, 2006; Das Recht der Länder Osteuropas, Berliner Wissenschafts Verlag, 2005.
Maurizio Ferraris ist Professor für Philosophie an der Universität Turin, wo er das LabOnt - Zentrum für Ontologie leitet. Er hat auf dem Gebiet der Ästhetik, der Hermeneutik und der sozialen Ontologie gearbeitet, wobei sein Name mit der Theorie der Dokumentarität und dem zeitgenössischen Neuen Realismus verbunden ist. Maurizio Ferraris ist Autor von mehr als fünfzig Büchern, die in mehrere Sprachen übersetzt wurden, z. B. History of Hermeneutics (Humanities Press, 1996); A Taste for the Secret (mit Jacques Derrida - Blackwell, 2001); Documentality or Why it is Necessary to Leave Traces (Fordham UP, 2012); Goodbye Kant! (SUNY UP, 2013); Where Are You? An Ontology of the Cell Phone (Fordham UP, 2014); Manifesto of New Realism (SUNY UP, 2014); Introduction to New Realism (Bloomsbury, 2014); Positive Realism (Zer0 Books, 2015).